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Rotary in Schweiz / Liechtenstein

"Service above self" unser Motto seit 1905

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Organisation

Die Rotary-Stiftung wird von 15 Kuratoren verwaltet. Die Kuratoren werden durch den Präsidenten des Körperschaftsmitgliedes im Einverständnis mit den Vorstandsmitgliedern des Körperschaftsmitgliedes nominiert. Vier der Kuratoren sind ehemalige Präsidenten (Pastpräsident) des Körperschaftsmitgliedes (RI). Die Amtszeit der Kuratoren beträgt vier Jahre. Die Kuratoren können nach Beendigung einer beliebigen Amtszeit wieder gewählt werden, sofern sie zum jeweiligen Zeitpunkt die in diesem Absatz und in Absatz 3 Punkt 3 enthaltenen Voraussetzungen für das Amt eines Kurators erfüllen. Mit Ausnahme von Tod, Rücktritt, Absetzung oder Nichterfüllen der Voraussetzungen ist ein Kurator für die gesamte Amtszeit gewählt oder bis ein geeigneter Nachfolger eingesetzt wird (Abs. 3 Punkt 2 der Satzung der Rotary Foundation von RI).

Artikel V. Abs. 5.1: Die Amtsträger der Körperschaft sind der Vorsitzende des Kuratoriums "der Vorsitzende", der stellvertretende Vorsitzende und der Generalsekretär.

Artikel IX. Abs. 9.1: Entschädigung von Kuratoren und Amtsträgern: Die Stiftung entschädigt alle ihre amtierenden und ehemaligen Kuratoren und Amtsträger in vollem zulässigem Umfang entsprechend dem "Illinois General Not for Profit Cooporation Act" von 1986 oder einem im amerikanischen Bundesstaat Illinois verabschiedeten Nachfolgergesetz und die einschlägigen Entschädigungsbestimmungen dieses Gesetzes werden durch diesen Verweis in diese Satzung aufgenommen. Die Stiftung kann mit Genehmigung durch das Kuratorium jedes Ausschussmitglied bzw. jeden Beauftragten der Stiftung in vollem zulässigem Umfang entsprechend des oben erwähnten Gesetzes entschädigen. Die Stiftung veranlasst des Weiteren den Abschluss einer Versicherung für eine solche Entschädigung ihrer Amtsträger und Kuratoren in einem Umfang, der von Zeit zu Zeit durch das Stiftungskuratorium festgelegt wird (Anm. des Verfassers: Reiner Spesenersatz für Aufenthalts- und Reisekosten).

Aufgabe von Amtsträgern und Kuratoren: Sämtliche Gelder und Vermögenswerte der Stiftung zu verwahren, zu investieren und zu verwalten.

Regionale Koordinatoren für die Rotary-Stiftung (RRFCCs):
Weltweit sind 42 regionale Koordinatoren für die Rotary-Stiftung (RRFCCs) im Einsatz. Sie werden vom Kuratoriumsvorsitzenden nach Absprache mit dem Präsidenten von RI ernannt und stellen eine wichtige Quelle der Stiftung für ein bestimmtes Gebiet dar. Sie sind das Bindeglied zwischen dem Sekretariat und den Distrikten.

District Rotary Foundation Committee Chairman (DRFCC):
Jeder Distrikt hat einen Distriktsbeauftragten für die Rotary Foundation; Aufgabe des Distriktsbeauftragten ist es, die Rotarier im Distrikt über das gesamte Spektrum der Tätigkeit der Stiftung zu informieren und für Spenden zu werben, damit die Ziele des Distrikts im Stiftungsbereich erreicht werden können.

Clubbeauftragter für die Rotary-Stiftung:
Der Clubbeauftragte soll die Clubmitglieder bzw. Freunde im Club für die Stiftungsziele gewinnen.